Solarpflicht 2026: alle Bundesländer
Stand: 10.2026
Ob du auf deinem Neubau eine Photovoltaikanlage installieren musst, entscheidet allein die Bauordnung deines Bundeslands. In sieben Ländern gilt die Pflicht für neue Wohnhäuser, eines verlangt zumindest die Vorbereitung, in den übrigen ist sie freiwillig.
Warum es bundesweit keine Solarpflicht gibt
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Eine Pflicht zur Photovoltaik enthält es nicht: Das Gesetz regelt den Energiebedarf des Gebäudes, die Modernisierung der Wärmeversorgung und die Energieausweise. Photovoltaik taucht darin nur als Rechengröße auf, nicht als Vorgabe. Wer etwas anderes liest, verwechselt das Gesetz mit einem Entwurf oder mit dem Landesrecht.
Für die Planung ändert das wenig: Eine Anlage rechnet sich beim Neubau in aller Regel auch ohne Pflicht, und selbst wer sie erst in ein paar Jahren kaufen will, entscheidet im Rohbau darüber, ob sie später ohne Umbau passt. Ausrichtung, Statik, Leerrohre und Platz am Zählerschrank kosten jetzt ein paar hundert Euro, siehe Photovoltaik im Neubau.
Die Länder: wo es heute schon gilt
Stand 10.2026, bezogen auf neu gebaute private Wohnhäuser. Jede Zeile steht mit der Norm dabei, in der sie steht:
| Bundesland | Gilt für Wohn-Neubau? | Details | Norm |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja, Bauantrag ab Mai 2022 | mindestens 60 % der geeigneten Dachfläche; auch bei grundlegender Dachsanierung, Baubeginn ab 2023 | § 23 KlimaG BW, PVPf-VO |
| Berlin | Ja, Baubeginn ab 2023 | mindestens 30 % der Bruttodachfläche, ab 50 m² Nutzungsfläche; auch bei wesentlichen Umbauten des Daches (dann 30 % der Nettodachfläche) | §§ 3, 4 SolarG Berlin |
| Bremen | Ja, ab Juli 2025 | mindestens 50 % der Dachfläche; bei grundlegender Dachsanierung schon ab Juli 2024, dort genügt 1 kW innerhalb von zwei Jahren | BremSolarG |
| Hamburg | Ja, Bauantrag ab 2024 (Vorgängerfassung ab 2023) | mindestens 30 % der Bruttodachfläche; auch bei wesentlichen Umbauten des Daches (30 % der Nettodachfläche) | § 16 HmbKliSchG |
| Niedersachsen | Ja, seit 2025 | mindestens 50 % der Dachfläche ab 50 m² Dachfläche; auch bei Aufstockung, Anbau und Erneuerung der Dachhaut | § 32a NBauO |
| Nordrhein-Westfalen | Ja, Bauantrag ab Januar 2025 | ausgenommen sind Gebäude bis 50 m² Nutzfläche; seit Januar 2026 auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut | § 42a BauO NRW |
| Schleswig-Holstein | Ja, seit 2025 | Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden; bei Dachsanierung nur Nichtwohngebäude (ab 10 % der Dachfläche) | § 26 EWKG |
| Rheinland-Pfalz | „PV-ready”, Bauantrag ab 2024 | Dach muss vorbereitet sein, die Anlage selbst ist nicht Pflicht; gilt auch bei grundlegender Dachsanierung | §§ 2, 4a LSolarG |
| Bayern | Soll-Vorschrift, Bauantrag ab 2025 | „sollen“ statt „müssen“, keine Sanktion; gilt auch bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut | Art. 44a Abs. 4 BayBO |
| Brandenburg | Nein | in der Bauordnung steht keine Pflicht für Wohngebäude | BbgBO |
| Hessen | Nein | in der Bauordnung steht keine Pflicht für Wohngebäude | HBO |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nein | keine Pflicht für private Wohngebäude | LBauO M-V |
| Saarland | Nein | keine Pflicht für private Wohngebäude | LBO Saarland |
| Sachsen | Nein | keine Pflicht für private Wohngebäude | SächsBO |
| Sachsen-Anhalt | Nein | keine Pflicht für private Wohngebäude | BauO LSA |
| Thüringen | Nein | keine Pflicht für private Wohngebäude | ThürBO |
Die Pflicht steht nicht überall in der Bauordnung: In Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein steht sie in einem eigenen Solar- oder Klimagesetz, in Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung. Überall gilt außerdem: Kommunen können über den Bebauungsplan eigene Vorgaben machen, und jedes dieser Gesetze kennt Ausnahmen für technisch unmögliche oder wirtschaftlich unzumutbare Fälle. Frag im Zweifel beim Bauamt nach, bevor du den Bauantrag stellst.
Was „PV-ready” bedeutet
Rheinland-Pfalz geht einen Sonderweg, der es wert ist, verstanden zu werden: Neue Wohngebäude müssen dort seit 2024 für Photovoltaik vorbereitet sein, die Anlage selbst ist freiwillig. Vorbereitet heißt in der Praxis:
- Die Statik trägt die zusätzliche Last der Module.
- Leerrohre führen vom Dach zum Technikraum.
- Am Zählerschrank ist Platz für Wechselrichter und Zählerfeld reserviert.
- Das Dach ist nicht durch Gauben, Kamine oder Dachfenster so zerschnitten, dass keine sinnvolle Fläche bleibt.
Das ist ohnehin die Empfehlung für jeden Neubau, unabhängig vom Bundesland: Die Vorbereitung kostet im Rohbau ein paar hundert Euro, das Nachrüsten später ein Vielfaches.
Was passiert, wenn man die Pflicht ignoriert?
Die Solarpflicht steht in den Landesbauordnungen und ist damit Baurecht. Verstöße sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern belegt werden; praktisch wichtiger ist, dass die Erfüllung im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden muss. Wer die Anlage nicht einplant, riskiert Verzögerungen bei der Baugenehmigung, und die kostet bei laufender Finanzierung bares Geld.
Die Länder sehen durchweg Härtefallregelungen vor: Ist die Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar, kann eine Befreiung beantragt werden. Verlassen sollte man sich darauf nicht; die Hürden sind hoch, und bei einem normalen Satteldach in normaler Lage greift keine davon.
Häufige Fragen
Gilt die Solarpflicht auch für mein bestehendes Haus? Eine Bundespflicht gibt es nicht, also entscheidet allein das Landesrecht. Bei einer vollständigen Dachsanierung greift die Pflicht in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen; in Rheinland-Pfalz muss das Dach danach zumindest vorbereitet sein, in Bayern gilt die Soll-Vorschrift. Schleswig-Holstein verlangt es bei Wohnhäusern nicht. Für die reine Instandsetzung einzelner Ziegel gilt sie nirgends.
Zählt eine Solarthermie-Anlage auch? In den meisten Landesregelungen ja, Photovoltaik und Solarthermie stehen dort nebeneinander. Wirtschaftlich ist Photovoltaik im Einfamilienhaus fast immer die bessere Wahl, weil sie mit Wärmepumpe und E-Auto vielseitiger nutzbar ist.
Muss ich das ganze Dach belegen? Nein. Die Länder verlangen Anteile der geeigneten Dachfläche, meist 30 bis 60 Prozent; nicht geeignete Flächen wie stark verschattete oder nordseitige Bereiche zählen nicht mit. Welche Flächen deines Dachs überhaupt in Frage kommen, hängt an der Dachform.
Lohnt es sich, vor der Pflicht zu bauen? Als Sparstrategie nicht: Eine Anlage, die sich in 10 bis 15 Jahren amortisiert, ist auch ohne Pflicht eine gute Investition, und die Einspeisevergütung sinkt eher weiter. Wer heute baut, plant sie am besten gleich mit, statt auf eine Frist zu schielen.
Quellen: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026, Volltext — es enthält keine Pflicht zur Photovoltaik. Die Länderangaben sind am 26.09.2026 einzeln am Gesetzestext geprüft und im Oktober 2026 auf Änderungen durchgesehen (keine gefunden): § 23 KlimaG BW mit Photovoltaik-Pflicht-Verordnung, Art. 44a BayBO, §§ 3 und 4 Solargesetz Berlin, Bremisches Solargesetz, § 16 HmbKliSchG, § 32a NBauO, § 42a BauO NRW, §§ 2 und 4a Landessolargesetz Rheinland-Pfalz, § 26 EWKG Schleswig-Holstein; für die übrigen Länder die jeweilige Landesbauordnung. Die Länderübersicht ist eine redaktionelle Zusammenstellung und ersetzt keine Rechtsauskunft; verbindlich ist die jeweils geltende Landesbauordnung und die Auskunft deiner Bauaufsichtsbehörde.
BauZeuge-Redaktion. Sorgfältig recherchiert, alle Angaben ohne Gewähr.